Hamburger Hauskäufer gewinnt Rechtsstreit um nicht genehmigte Bauten auf seinem Grundstück

Hamburger Hauskäufer gewinnt Rechtsstreit um nicht genehmigte Bauten auf seinem Grundstück
Ein Hauskäufer in Hamburg hat einen langwierigen Rechtsstreit um nicht genehmigte Bauten auf seinem neu erworbenen Grundstück gewonnen. Der Verkäufer hatte sich geweigert, die Verantwortung zu übernehmen, und behauptet, es gebe keine Mängel – doch zwei Gerichte sahen das anders. Der Streit begann, als der Käufer nach dem Kauf unbefugte Gebäude auf dem Grundstück entdeckte. Er forderte den Verkäufer auf, die Probleme zu beheben und Schadensersatz zu leisten, doch dieser bestritt jede Haftung. Das Urteil unterstreicht, dass Immobilien zum Zeitpunkt des Verkaufs den vereinbarten oder üblichen Standards entsprechen müssen. Der Käufer erhält eine Entschädigung, sobald der Eigentumsübergang abgeschlossen ist – vorbehaltlich des Vorkaufsrechts des Verkäufers. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über nicht genehmigte Bauten.

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