Gericht entscheidet im jahrzehntealten Grenzstreit um überbautes Grundstück

Gericht entscheidet im jahrzehntealten Grenzstreit um überbautes Grundstück
Ein langjähriger Grundstücksstreit hat eine neue Phase erreicht, nachdem ein Landgericht zugunsten des Grundbesitzers entschieden hat. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Haus, das teilweise auf dem Grundstück des Klägers errichtet wurde – eine aktuelle Vermessung bestätigte die Grenzüberschreitung. Der Nachbar, der das Gebäude gebaut hatte, beanspruchte das volle Eigentum an der Immobilie sowie an dem darunterliegenden Land.
Der Streit begann, als auf dem einstigen Ackerland ein Haus entstand. Eine spätere detaillierte Vermessung ergab, dass ein beträchtlicher Teil des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück stand, das den Klägern gehört. Das Gericht prüfte die Bausubstanz und stellte fest, dass es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, dessen Abschnitte durch Mauerwerk dauerhaft verbunden sind und von einem durchgehenden Dach bedeckt werden.
Das Urteil bestätigt das Eigentum der Kläger an dem überbauten Land sowie an dem darauf stehenden Gebäudeteil. Der Anspruch des Nachbarn auf den vollständigen Besitz von Haus und Grundstück wurde abgewiesen. Die endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts wird die nächsten Schritte zur Beilegung des Konflikts bestimmen.

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