Evangelische Kirche entschädigt Überlebende sexualisierter Gewalt in Niedersachsen und NRW
Lina FuchsRegionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche entschädigt Überlebende sexualisierter Gewalt in Niedersachsen und NRW
Neues Anerkennungssystem für Überlebende sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie in Niedersachsen tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2026 können Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen formelle Anerkennung und finanzielle Unterstützung beantragen. Das Programm soll historische Ungerechtigkeiten aufarbeiten – mit dem Bewusstsein, dass keine Entschädigung das erlittene Leid vollständig wiedergutmachen kann.
Das Modell wurde zunächst in Niedersachsen und Bremen eingeführt, federführend von den evangelischen Landeskirchen in diesen Regionen. Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen koordinierte das Vorhaben und sorgte für einen strukturierten Ansatz. Für Nordrhein-Westfalen, Teile von Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Hessen sind bisher keine vergleichbaren Regelungen bekannt.
Nach den neuen Richtlinien erhalten Überlebende eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro in Fällen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zusätzlich können je nach Einzelschicksal individuelle Leistungen gewährt werden. Das Verfahren stützt sich auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen und verlangt keine strengen juristischen Beweise. Wer bereits Anerkennungzahlungen erhalten hat, kann einen erneuten Antrag stellen. Die Fälle werden überprüft, und frühere Leistungen können bei Bedarf angepasst werden. Vertreter von Kirche und Diakonie betonen, dass es sich nicht um vollständige Wiedergutmachung handelt, sondern um eine formelle Anerkennung des erlittenen Leids.
Das Programm markiert einen Schritt zur Aufarbeitung historischen Missbrauchs in evangelischen Einrichtungen in Niedersachsen. Betroffene in Nordrhein-Westfalen haben nun Zugang zum gleichen Anerkennungssystem wie in Niedersachsen und Bremen. Im Mittelpunkt steht die Bestätigung ihrer Erfahrungen – ohne ihnen die Beweislast aufzubürden.
