Bundesarbeitsgericht entscheidet: Montavon war Angestellter, nicht Freiberufler

Arbeitsgerichte zuständig für die Kündigungsstreitigkeit von Montavon - Bundesarbeitsgericht entscheidet: Montavon war Angestellter, nicht Freiberufler
Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungsstreit um Montafon
Arbeitsgerichte entscheiden über Kündigungsstreit mit Montafon
Arbeitsgerichte für Montavons Kündigungsklage zuständig
- Dezember 2025, 16:30 Uhr
Stichworte: Arbeitsgericht, Erfurt, Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht, Theater, Rechtsstreit, Kommune, Thüringen, Finanzen, Wirtschaft
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Stadt Erfurt und Guy Montavon, dem ehemaligen Intendanten des Erfurt Theaters, hat eine richtungsweisende Entscheidung erfahren. Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 2. Dezember 2025, dass Montavons Entlassung als arbeitsrechtlicher Konflikt zu behandeln ist. Damit wird sein Status als Arbeitnehmer – und nicht als freiberuflicher Mitarbeiter – bestätigt, was den weiteren Verlauf seines Kündigungsschutzverfahrens prägt.
Montavon war unter dem Vorwurf des Machtmissbrauchs von seinem Posten enthoben worden. Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob er als Angestellter tätig war oder eigenständig als Freiberufler agierte. Sein Vertrag sowie die internen Regelungen des Theaters belegte, dass er keine volle Entscheidungsfreiheit besaß.
Das Urteil klärt Montavons rechtliche Position und bestätigt sein Recht, die Kündigung vor den Arbeitsgerichten anzufechten. Zudem schafft es einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Streitfälle bei Führungspositionen in öffentlichen Einrichtungen behandelt werden könnten.

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