Tödlicher Hoteleinsturz in Kröv: Statiker wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt

Erkundungen zum Hotel-Einsturz in Kröv dauern bis 2026 an - Tödlicher Hoteleinsturz in Kröv: Statiker wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt
Tödlicher Hoteleinsturz in Kröv: Statiker muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten
Am 6. August 2024 stürzte in Kröv ein Hotelteil ein – zwei Menschen kamen ums Leben, sieben weitere wurden unter den Trümmern eingeklemmt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf grobe Fahrlässigkeit.
Der Einsturz ereignete sich nach jahrelanger struktureller Überlastung des Gebäudes. Bereits in den 1980er-Jahren hatten Umbaumaßnahmen das ursprüngliche Tragwerk überbeansprucht und die Statik geschwächt. Zuletzt hatten Bauarbeiten unter der Aufsicht des beschuldigten Ingenieurs, Thomas H., die Stabilität weiter beeinträchtigt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob das Handeln – oder Unterlassen – des Statikers den Einsturz direkt verursacht hat. Bei einer Verurteilung drohen ihm nach deutschem Recht schwere Strafen. Der Abschlussbericht soll klären, ob weitere Anklagen oder Sicherheitsreformen notwendig sind.

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