Steuertipps 2025: So sparen Sie jetzt bares Geld und holen mehr vom Finanzamt zurück

Mit diesen Tipps können Sie noch Steuern sparen bis zum Jahresende - Steuertipps 2025: So sparen Sie jetzt bares Geld und holen mehr vom Finanzamt zurück
Steuerzahler sollten ihre finanzielle Situation prüfen und noch in diesem Jahr Strategien entwickeln, um Ersparnisse und mögliche Steuererstattungen zu maximieren. Mehrere Optionen stehen zur Verfügung, darunter die Stundung von Ausgaben, die Bündelung beruflicher Kosten sowie die Beantragung von Steuerermäßigungen.
Wer voraussichtlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nicht ausschöpfen wird, könnte davon profitieren, Ausgaben auf 2026 zu verschieben. Verheiratete Paare erhalten ab 2026 einen doppelten Grundfreibetrag und können durch die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) erhebliche Steuervorteile erzielen.
Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben sollten bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, falls ihre jährlichen Werbungskosten 600 Euro übersteigen oder die beruflichen Aufwendungen mindestens 1.830 Euro betragen. Alleinstehende und Paare in Steuerklasse IV können freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um voraussichtlich eine Rückerstattung zu erhalten.
Empfohlen wird auch, die Steuerklassenkombination für Ehepaare zu überprüfen sowie Freistellungsaufträge für Kapitalerträge zu kontrollieren. Wer noch vor Jahresende Handwerkerleistungen für Haus oder Garten in Auftrag gibt, kann 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten – bis zu 6.000 Euro – steuerlich geltend machen. Geringverdiener mit größeren Vermögenswerten sollten die Gültigkeit ihres Nichtveranlagungsbescheids prüfen. Krankheitskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen, allerdings erst nach Überschreiten der individuellen zumutbaren Belastungsgrenze. Die Rechnung für einen beruflichen Weiterbildungskurs im nächsten Jahr noch 2025 zu begleichen, könnte helfen, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten und Abzüge geltend zu machen.
Steuerzahler sollten diese Möglichkeiten nutzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerlast zu optimieren. Wer berufliche Ausgaben bis zum 31. Dezember bündelt, kann seine Steuerschuld verringern, sofern die Summe den Pauschbetrag übersteigt. Gute Planung und rechtzeitiges Handeln können zu erheblichen Ersparnissen und möglichen Rückerstattungen führen.

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