19 April 2026, 20:03

Sachsen plant stufenweise Gehaltserhöhungen für Beamte bis 2028

Eine Liniengrafik, die die Gehaltsentwicklung in den Vereinigten Staaten darstellt und von begleitendem Text begleitet wird.

Sachsen plant stufenweise Gehaltserhöhungen für Beamte bis 2028

Beamte in Sachsen sollen mehr Gehalt erhalten – nach einem entsprechenden Gesetzesvorstoß der regierenden CDU- und SPD-Fraktionen. Damit werden ihre Bezüge an den jüngsten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angepasst, der stufenweise Gehaltserhöhungen über die nächsten drei Jahre vorsieht.

Der Entwurf solle die Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Sektor unterstreichen und gleichzeitig die Modernisierung der Verwaltung vorantreiben, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Henning Homann betonte. Das geplante Gesetz überträgt die im Februar vereinbarten Tariferhöhungen auf die sächsischen Beamten. Ab dem 1. April 2026 erhalten sie eine Gehaltsanpassung von 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro mehr. Weitere Erhöhungen um 2,0 Prozent (1. März 2027) und 1,0 Prozent (1. Januar 2028) folgen im Anschluss.

Die schwarz-rote Koalition will den Gesetzentwurf bald in den Landtag einbringen. Der CDU-Haushaltspolitiker Jan Löffler nannte das Ergebnis "ausgewogen" und argumentierte, die Ausweitung auf Beamte sei "eine Frage der Gerechtigkeit".

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Ankündigung. Ralf Hron, stellvertretender DGB-Landesvorsitzender in Sachsen, hob die unverzichtbare Rolle der Beamten für Rechtsstaat und Demokratie hervor.

Sachsen steht mit diesem Schritt nicht allein da: Auch Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben zugesagt, ihre Beamten nach demselben Tarifabschluss zu besolden. Die Neuregelung passt sowohl die Gehälter als auch die Pensionen der Beamten an die aktuellen Tarifverträge an. Bei Verabschiedung treten die Änderungen ab April 2026 in Kraft, die weiteren Erhöhungen sind für die beiden folgenden Jahre vorgesehen. Damit folgt der Freistaat dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländer.

Quelle