Namensstreit in Hamburg: Liberale Juden erstreiten Teilsieg vor Gericht

Namensstreit in Hamburg: Liberale Juden erstreiten Teilsieg vor Gericht
Hamburgs Liberale Jüdische Gemeinde (LGH) erringt juristischen Sieg im Streit um den Namen *Israelitischer Tempelverband
In dem seit Langem schwelenden Konflikt um die Bezeichnung Israelitischer Tempelverband hat die Liberale Jüdische Gemeinde Hamburgs (LGH) einen juristischen Erfolg erzielt. Das Gericht bestätigte, dass die Gruppe den historischen Namen weiterführen darf – doch die grundsätzliche Frage, wer das Erbe der Hamburger Juden vor dem Krieg rechtmäßig vertritt, bleibt ungelöst.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Anerkennung, kulturelles Erbe und die Zukunft einer zerstörten Synagoge, die einst als Wahrzeichen des Reformjudentums galt.
Ausgelöst wurde der Konflikt durch unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Gemeinde die Geschichte der Hamburger Juden authentisch repräsentiert. Die LGH, eine reformorientierte Vereinigung, fordert seit Langem Gleichberechtigung mit der orthodox geprägten Jüdischen Gemeinde Hamburg (JGH). Zudem pocht sie auf den Wiederaufbau der historischen Synagoge an der Poolstraße – der ersten je errichteten Reformsynagoge –, die in der NS-Zeit zerstört wurde.
Die Stadt Hamburg erwarb das Gelände 2020, um die Ruinen zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Parallel plant der Senat einen Workshop, in dem ein neuer Begegnungsort entworfen werden soll, der historische Ausstellungen mit modernen Nutzungsmöglichkeiten verbindet.
Vor Gericht argumentierte die LGH, der Staat habe nicht das Recht zu entscheiden, wer das Erbe der vorkriegszeitlichen jüdischen Gemeinden Hamburgs antritt. Das Landgericht Hamburg wies die Klagen beider Seiten ab und urteilte, dass die Äußerungen der LGH als Meinungsäußerung unter den Schutz der freien Rede fallen. Trotz des juristischen Erfolgs zeigt sich die LGH unzufrieden: Sie besteht darauf, dass eine moralische und politische Wiedergutmachung noch ausstehe.
Die JGH prüft unterdessen die Auswirkungen des Urteils. Der Streit verlagert sich damit vom Gerichtssaal hin zu grundsätzlichen Fragen von Erinnerung, Anerkennung und der Zukunft des jüdischen Erbes in Hamburg.
Die richterliche Entscheidung erlaubt der LGH zwar, ihren historischen Namen beizubehalten – die größeren Konflikte bleiben jedoch ungelöst. Die Pläne der Stadt für die Synagogenruine werden vorangetrieben, während die LGH weiter auf volle Anerkennung und den Wiederaufbau des Gebäudes drängt. Die Debatte um das jüdische Erbe Hamburgs bleibt vorerst offen.

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