Mittelstandsbeauftragte lehnt Reform der Arbeitszeiten als KMU-nachteilig ab
Moritz HartmannMittelstandsbeauftragte lehnt Reform der Arbeitszeiten als KMU-nachteilig ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform der Arbeitszeiten abgelehnt. Sie argumentiert, dieser verstoße gegen den Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums schlägt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit vor – anstelle der bisherigen täglichen Obergrenzen. Dies entspricht zwar dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vorhaben, die EU-Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen, die eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden inklusive Überstunden über sieben Tage hinweg vorsieht.
Allerdings sieht der Entwurf vor, dass nur Beschäftigte mit Tarifvertrag von flexiblen wöchentlichen Arbeitszeitregelungen profitieren dürfen. Connemann warnt, dass der Ausschluss anderer Arbeitnehmer von dieser Flexibilität „wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht vermittelbar“ sei.
Kritik übt sie auch an den geplanten Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung, die sie als „neue Bürokratiewelle“ bezeichnet. Die Koalition hatte ursprünglich versprochen, den Papierkram zu reduzieren und auf vertrauensbasierte Arbeitszeiten ohne lückenlose Dokumentation zu setzen. Für Nachtarbeit legt der Entwurf einen durchschnittlichen Höchstwert von acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum fest.
Connemanns Widerstand unterstreicht die Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie und ungleicher Behandlung von Arbeitnehmern. Der Streit dreht sich darum, ob der Entwurf die ursprünglichen Koalitionsvereinbarungen einhält. Über das weitere Schicksal des Entwurfs wird noch verhandelt.






