Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Gesetz gegen Extremismus im öffentlichen Dienst
Henry SeidelHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Gesetz gegen Extremismus im öffentlichen Dienst
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über umstrittenes Gesetz ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über ein umstrittenes Gesetz abstimmen, das unter dem Titel „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ bekannt ist. Der Entwurf hat eine breite Debatte ausgelöst. Die regierende Koalition plant vor der Abstimmung noch Änderungen an der Formulierung vorzunehmen.
In den vergangenen Tagen hat der Widerstand gegen das Vorhaben weiter zugenommen. Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wollen mit einer Demonstration gegen das Gesetz protestieren. Auch die Jusos und die Grüne Jugend haben die Pläne scharf kritisiert und kündigten eine gemeinsame Pressekonferenz an.
Die Linke will eine namentliche Abstimmung erzwingen und bezeichnet den Entwurf als schweren Angriff auf Grundrechte. Die Abgeordnete Deniz Celik betonte die historische Tragweite der Entscheidung: „Künftige Generationen müssen wissen, wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete abgestimmt hat.“ Kritiker wie der ehemalige grüne Politiker Hans-Peter de Lorent warnen vor langfristigen Folgen routinemäßiger Verfassungsschutzüberprüfungen und bezeichnen den Schritt als „verheerenden Fehler“.
Das Gesetz erinnert an die „Berufsverbote“ der 1970er- und 1980er-Jahre, für die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) sich 2022 öffentlich entschuldigt hatte. Trotz der massiven Kritik gilt die Verabschiedung als wahrscheinlich, da es Rückhalt bei der regierenden SPD und den Grünen sowie der oppositionellen CDU gibt. Die Novelle soll bis zum 31. Juli 2031 in Kraft bleiben.
Die Abstimmung am 17. Juni wird über das Schicksal des umstrittenen Gesetzes entscheiden. Falls es verabschiedet wird, verändert es die Art und Weise, wie der Verfassungsschutz Informationen an die Personalstellen weitergibt. Die Umsetzung hängt dabei von dem von der Koalition eingereichten Änderungsantrag mit überarbeiteter Formulierung ab.






