Gericht stoppt falsche Vorwürfe der WELT gegen CORRECTIV
Das Landgericht Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen CORRECTIV und der Axel Springer Deutschland GmbH zugunsten von CORRECTIV entschieden. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, die es ihm untersagt, falsche Behauptungen über die Organisation zu verbreiten. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht ein Kommentar in der WELT, der CORRECTIV eine unzulässige Abstimmung mit staatlichen Stellen vorwarf.
Am 27. März 2026 veröffentlichte die WELT einen Kommentar mit dem Titel „Der Aufschrei der Profiteure“ von Andreas Rosenfelder. Darin wurde behauptet, CORRECTIV habe bei einem Rechercheprojekt mit der Bundesregierung und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusammengearbeitet. Das Gericht stellte fest, dass diese Behauptung unwahr ist, und verfügte, dass Axel Springer die Verbreitung dieser Aussage einstellen muss.
In dem Urteil ging es zudem um eine weitere Aussage des Artikels, wonach Karin Prien berechtigt gewesen sei, die Förderung für CORRECTIV zu streichen. Tatsächlich war die Organisation von den Förderkürzungen jedoch nicht betroffen und hatte darauf auch nicht mit Empörung reagiert. Das Gericht betonte, dass unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien und die Persönlichkeitsrechte von CORRECTIV als Organisation verletzten.
Bereits Anfang dieses Jahres hatte der Deutsche Presserat die WELT wegen eines separaten Kommentars zum sogenannten „NGO-Komplex“ gerügt. Der Rat urteilte, der Artikel habe Leserinnen und Leser schwerwiegend in die Irre geführt und stelle einen gravierenden Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht dar.
Die einstweilige Verfügung hindert Axel Springer daran, die falschen Vorwürfe zu wiederholen. Der Fall reiht sich ein in eine breitere Debatte über die Richtigkeit der Medienberichterstattung über zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht, dass die Verbreitung unbelegter Tatsachenbehauptungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.






