FLAF-Entlastung ab 2028: Bund und Länder senken Arbeitgeberbeiträge um einen Prozentpunkt
Henry SeidelFLAF-Entlastung ab 2028: Bund und Länder senken Arbeitgeberbeiträge um einen Prozentpunkt
Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt
Nach monatelangen Verhandlungen über die Deckung der entstehenden Finanzlücke haben sich die Bundesregierung und die 16 Bundesländer auf eine Senkung der Arbeitgeberabgaben zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geeinigt. Die Gespräche waren nötig geworden, nachdem der Bund vorgeschlagen hatte, die Entlastung bei den Lohnnebenkosten durch Kürzungen bei den Länderanteilen an den Steuereinnahmen zu finanzieren – ein Vorhaben, das auf massiven Widerstand der Länder stieß. Diese setzten sich stattdessen für alternative Lösungen ein.
Im Rahmen des Kompromisses übernehmen die Länder ein Drittel der entstehenden Deckungslücke von 200 Millionen Euro im FLAF. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die insgesamt 600 Millionen Euro große Finanzierungslücke durch diese Regelung geschlossen werde. Teil des Pakets sind zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds „Resilience and Recovery Facility“ (RRF), eine langjährige Forderung der Länder.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte, dass sich sowohl Länder als auch Gemeinden an der Finanzierung des FLAF beteiligen werden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist zunächst bis 2028 befristet; eine dauerhafte Lösung soll im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich ab 2029 gefunden werden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 sinken. Die Kosten tragen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam, unterstützt durch EU-Mittel. Die Regelung ist vorläufig – über eine langfristige Finanzierung wird in künftigen Gesprächen entschieden.






