Bundespolitiker erhalten 2025 erstmals seit drei Jahren mehr Gehalt
Bundespolitiker in Deutschland erhalten 2025 eine Gehaltserhöhung von einem Prozent. Dies ist die erste Anpassung der Bezüge nach drei Jahren eingefrorener Gehälter für führende Regierungsvertreter. Betroffen sind Spitzenpositionen, darunter die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler sowie der Bundespräsident.
Im Koalitionsvertrag waren bereits Pläne zur Reform der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen. Letzte Woche reichten die Koalitionsparteien im Nationalrat offiziell einen Vorschlag für die Erhöhung ein. Die Anpassung folgt einem gesetzlichen Rahmen, in dem die Gehälter gestaffelt sind und in der Regel jährlich überprüft werden.
Seit 1997 haben wiederholte Gehaltsstoppungen und unter der Inflationsrate liegende Erhöhungen die Kaufkraft dieser Bezüge verringert. Die aktuelle Anpassung gleicht die Teuerung nicht vollständig aus und unterstützt damit die allgemeinen Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung. Die Finanzierung von Parteien, Fraktionen und Akademien bleibt für die nächsten zwei Jahre unverändert.
Von der Gehaltserhöhung profitieren der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Regierungsmitglieder sowie weitere hochrangige Amtsträger. Sie stellt einen ersten Schritt dar, um die langfristige Erosion der Bezüge teilweise auszugleichen. Umfassendere Reformen der Politikergehälter werden jedoch weiterhin diskutiert.






