Brandenburg reformiert Flüchtlingsunterbringung mit neuem Landesaufnahmegesetz

Wie Brandenburg die Flüchtlingsunterkünfte umstrukturiert - Brandenburg reformiert Flüchtlingsunterbringung mit neuem Landesaufnahmegesetz
Die brandenburgische Landesregierung reformiert mit dem neuen Landesaufnahmegesetz ihr System zur Unterbringung von Geflüchteten. Zu den zentralen Änderungen gehören verlängerte Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie neue Einrichtungen für verschiedene Gruppen von Schutzsuchenden. Das kürzlich verabschiedete Landesaufnahmegesetz verlängert die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf zwei Jahre für Geflüchtete ohne Familien mit Kindern. Bisher lag die Obergrenze bei einem Jahr. Die Neuregelung sieht zudem neue Einrichtungen vor. Am Flughafen Berlin Brandenburg entsteht ein gemeinsam betriebenes Ankunfts- und Abreisezentrum für Geflüchtete, das den bestehenden Rückführungsbereich erweitert. Darüber hinaus werden Übergangseinrichtungen für Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus geschaffen. Die erste solche Einrichtung in Frankfurt (Oder) wird rund 400 Plätze bieten. Für freiwillig Rückkehrende werden Abreiseeinrichtungen eingerichtet. Das erste Zentrum in Zossen-Wünsdorf wird eine Kapazität von bis zu 250 Personen haben. Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt bleibt weiterhin in Betrieb. Berlin und Brandenburg planen zudem den gemeinsamen Betrieb einer Abschiebehaftanstalt in Berlin-Lichtenrade. Dort sollen besonders risikobehaftete Personen und Straftäter untergebracht werden. Mit der Umsetzung des Landesaufnahmegesetzes vollzieht Brandenburg tiefgreifende Veränderungen in seinem System zur Unterbringung von Geflüchteten. Ziel ist es, die Aufenthalte besser zu steuern – etwa durch verlängerte Phasen in Erstaufnahmeeinrichtungen und neue Einrichtungen für unterschiedliche Gruppen. Die gemeinsame Nutzung bestimmter Zentren mit Berlin unterstreicht dabei den kooperativen Ansatz in der Flüchtlingspolitik.

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