Berliner Enteignungspläne spalten Politik vor Landtagswahl am 20. September
Lina FuchsBerliner Enteignungspläne spalten Politik vor Landtagswahl am 20. September
Berlin bereitet sich auf die Landtagswahl am 20. September vor – mitten in einer anhaltenden Debatte über die Wohnungsbaupolitik. Die regierende Koalition der Stadt hatte im März ein Gesetz verabschiedet, das Vermögensübertragungen in öffentliches Eigentum ermöglicht, große Wohnungsvermieter von Enteignungen jedoch ausnahm. Mehr als 59 Prozent der Wähler hatten sich 2021 in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen ausgesprochen.
Der Vorschlag, enteignete Unternehmen mit nur 40 bis 60 Prozent des Marktwerts zu entschädigen, stößt auf scharfe Kritik. Die bayerische Landesregierung brachte eine Bundesratsinitiative auf den Weg, um Berlins Enteignungspläne zu blockieren. Florian Herrmann (CSU) warnte, im Falle einer Umsetzung drohe eine Verfassungsbeschwerde.
Bayern argumentiert, die Maßnahmen würden erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Der Freistaat befürchtet, die „Kollateralschäden“ könnten die Finanzmärkte weit über Berlin hinaus destabilisieren. Man kündigte an, den Plänen „grundsätzlich entgegenzutreten“ und ist bereit, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch Berlins regierender Bürgermeister und CDU-Kandidat Kai Wegner lehnt Enteignungen von Wohnungsunternehmen entschieden ab.
Im Mittelpunkt des Streits stehen die Rechtmäßigkeit und die wirtschaftlichen Folgen von Berlins Wohnungspolitik. Bayern besteht darauf, dass die geplanten Entschädigungssätze verfassungswidrig seien. Mit der anstehenden Wahl und drohenden Klagen könnte der Konflikt weiter eskalieren.






