Berlin korrigiert jahrelange Unterbezahlung von Richtern und Staatsanwälten nach Gerichtsurteil

Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zahlung der Berliner Beamten - Berlin korrigiert jahrelange Unterbezahlung von Richtern und Staatsanwälten nach Gerichtsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat Berlin gezwungen, jahrelange Unterbezahlung von Richtern und Staatsanwälten im öffentlichen Dienst zu beheben. In einem Urteil von 2020 stellte das Gericht fest, dass die Gehälter nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und Beamte im Vergleich zu Sozialhilfeempfängern zu wenig verdienten. Nun soll ein neuer Gesetzentwurf das Problem lösen und die Bezüge an aktuelle Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anpassen.
Das Urteil von 2020 deckte ein langjähriges Versäumnis auf: Berlin hatte die Besoldung im öffentlichen Dienst nicht ordnungsgemäß angepasst. Richter und Staatsanwälte erhielten Löhne, die unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand lagen – dieser muss mindestens 15 Prozent über den Grundsicherungsleistungen liegen. Das Gericht forderte umgehende Reformen, um eine angemessene Bezahlung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
Das neue Gesetz sieht Gehaltserhöhungen für Richter, Staatsanwälte und weitere Beamte im öffentlichen Dienst vor. Auch die Pensionen werden an die Vorgaben des Gerichts angepasst. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, endet damit ein jahrelanger Streit über faire Löhne im deutschen öffentlichen Dienst.

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