Wohngeld 2024: Wer hat Anspruch auf die dringend benötigte Mietkostenhilfe?
Emma KrügerWohngeld 2024: Wer hat Anspruch auf die dringend benötigte Mietkostenhilfe?
Steigende Mieten setzen Rentner und einkommensschwache Familien in der gesamten Region unter Druck. Viele können sich Wohnraum kaum noch leisten – doch wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Das Wohngeld könnte die Belastung mindern, sofern Antragsteller die strengen Kriterien erfüllen.
Das Wohngeld soll Menschen entlasten, die hohe Wohnkosten tragen – doch nicht jeder darf es beantragen. Ausgeschlossen sind beispielsweise Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Ob jemand Anspruch hat, hängt von Faktoren wie der örtlichen Mietpreislage, der Haushaltsgröße, dem Einkommen und steuerlichen Freibeträgen ab.
Im Schnitt liegt die monatliche Auszahlung bei etwa 300 Euro, wobei die genaue Höhe individuell berechnet wird. Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten blieb die Förderung in diesem Jahr unverändert. Die nächste Anpassung ist erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Auch Wohneigentümer können Unterstützung erhalten – etwa durch den Lastenzuschuss, eine Förderung für wohnungsbezogene Belastungen. Der SoVD in Braunschweig bietet zudem kostenlose Beratung zu Wohngeld, Lastenzuschuss und Rentenfragen an. Die Fachleute helfen bei Anträgen und klären über Anspruchsvoraussetzungen auf.
Experten schätzen, dass in Deutschland rund zwei Millionen Haushalte theoretisch Wohngeld beziehen könnten. Doch viele wissen nichts von der Förderung oder scheuen den als zu kompliziert empfundenen Antragsprozess.
Angesichts weiter steigender Mieten bleibt das Wohngeld für berechtigte Haushalte eine wichtige Stütze. Die Beratungsangebote des SoVD sollen den Zugang erleichtern und sicherstellen, dass Betroffene die ihnen zustehende Hilfe erhalten. Bis zur nächsten Erhöhung 2027 bleiben die aktuellen Leistungen jedoch unverändert.






