Warum Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag, auch Ostersamstag genannt, bleibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein ganz normaler Arbeitstag. Obwohl der Tag eine tiefe religiöse Bedeutung hat, gilt er in keinem deutschen Bundesland als gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen – es sei denn, ihr Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jedes Jahr, da es sich nach den Regeln für die Berechnung des Osterdatums richtet. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Der Tag markiert das Ende der Fastenzeit und dient in der christlichen Tradition als Zeit der stillen Besinnung.
Während einige deutsche Regionen zu einer zurückhaltenderen Atmosphäre an diesem Tag aufrufen, haben Behörden und Unternehmen weitgehend normale Öffnungszeiten. In manchen Gebieten können die Öffnungszeiten zwar reduziert sein, rechtliche Einschränkungen gibt es jedoch keine. Theologisch wird der Tag als Karsamstag bezeichnet, doch auch die Bezeichnung Ostersamstag ist weit verbreitet.
In Österreich und der Schweiz verhält es sich ähnlich wie in Deutschland. Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf freibekommen oder Zusatzvergütung. Fällt der Tag in ihre reguläre Arbeitszeit, müssen sie wie üblich erscheinen.
Ohne Anerkennung als gesetzlicher Feiertag bleibt der Karsamstag in allen drei Ländern ein gewöhnlicher Werktag. Beschäftigte müssen ihren normalen Dienstplan einhalten, sofern der Arbeitgeber keine Sonderregelung gewährt. Die religiöse Bedeutung des Tages ändert nichts an seinem rechtlichen Status im Arbeitsleben.






