Vier Tschetschenen in Deutschland wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Henry SeidelVier Tschetschenen in Deutschland wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Vier russische Staatsbürger tschetschenischer Herkunft sind in Deutschland wegen ihrer Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) verurteilt worden. Die Männer wurden schuldig gesprochen, Teil eines europaweiten Netzwerks gewesen zu sein, das Gelder an IS-Mitglieder in mehreren Ländern weiterleitete.
Das Gericht verurteilte sie wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe sowie Verstößen gegen EU-Sanktionen. Die Haftstrafen reichen von vier Jahren und neun Monaten bis zu acht Jahren und sechs Monaten.
Die Angeklagten warben in der tschetschenischen Community mit emotionalen Appellen um Spenden. Sie verbreiteten Bilder von Frauen und Kindern und behaupteten, das Geld komme Erdbebenopfern oder humanitären Projekten zugute. Das Gericht wies diese Darstellungen jedoch zurück und verwies auf Telegram-Chats, in denen sich die Männer explizit zum IS bekannten.
Die Ermittler deckten ein komplexes Geldwäschenetzwerk auf. Den Männern wird vorgeworfen, sechsstellige Beträge über persönliche Übergaben, das Hawala-System und Kryptowährungen transferiert zu haben. Die Gelder gelangten an IS-Mitglieder in Internierungslagern, an einen IS-Kämpfer in der Ukraine sowie an ein Mitglied der afghanischen IS-Untergruppe "Islamischer Staat Provinz Chorasan" (ISKP).
Die Anklage stützte sich auf Beweismaterial aus mehreren Nachrichtendiensten, darunter der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI). Abgehörtes Telefonmaterial, Sachverständigengutachten und verschlüsselte Nachrichten bildeten die Grundlage des Verfahrens.
Zwei zentrale Figuren – ein Vermittler in der Türkei und ein Helfer in Österreich – gelten als IS-Mitglieder. Die Angeklagten standen in direktem Kontakt mit ihnen und sorgten dafür, dass die Gelder grenzüberschreitend an die Empfänger gelangten.
Der Prozess bestätigte die Beteiligung der Männer an einem länderübergreifenden Finanzierungsnetzwerk für den IS. Hinweise auf eine direkte internationale Zusammenarbeit deutscher Behörden mit ausländischen Dienststellen während der Ermittlungen gab es nicht. Die Urteile beenden einen Fall, der die Methoden offenlegte, mit denen Terroraktivitäten unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe finanziert wurden.
