Thüringen schiebt 40 Menschen nach Georgien ab – trotz Kritik an Menschenrechtsrisiken
Lina Fuchs40 Menschen nach Georgien abgeschoben - Thüringen schiebt 40 Menschen nach Georgien ab – trotz Kritik an Menschenrechtsrisiken
Ein Charterflug mit 40 Personen an Bord ist diese Woche vom Flughafen Leipzig/Halle gestartet, um sie nach Georgien abzuschieben. Die Maßnahme war Teil der regelmäßigen Rückführungsaktionen Thüringens, die in Abstimmung mit den Bundesbehörden durchgeführt werden. Unter den Abgeschobenen befanden sich 24 Menschen, die zuvor in dem ostdeutschen Bundesland gelebt hatten.
Deutschland und Georgien hatten 2023 ein Migrationsabkommen unterzeichnet, in dem Georgien als sicheres Herkunftsland eingestuft wurde. Diese Einstufung ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen und Abschiebungen – vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Thüringens Innenministerin Beate Meißner (CDU) bestätigte, dass die jüngsten Abschiebungen allen gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten. Gleichzeitig betonte sie, dass die Durchsetzung von Abschiebebeschlüssen essenziell sei, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Flüchtlingsorganisationen äußern jedoch Bedenken. Pro Asyl und regionale Flüchtlingsräte kritisieren, dass die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland die anhaltenden Risiken für die Menschenrechte ignoriert. Sie verweisen auf die instabilen Verhältnisse in Abchasien und Südossetien, wo Konflikte weiter schwelen. Nach Ansicht dieser Gruppen ermöglicht die Einstufung den Behörden, Asylanträge pauschal als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen, ohne die individuellen Verfolgungsrisiken ausreichend zu prüfen.
Der Abschiebeflug markiert einen weiteren Schritt in Deutschlands Bemühungen, die Migrationspolitik gegenüber Georgien durchzusetzen. Während die Behörden auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften pochen, stellen Kritiker weiterhin infrage, ob die Einstufung als sicheres Herkunftsland europäischen Standards entspricht. Weitere rechtliche Herausforderungen könnten folgen, da Flüchtlingshelfer auf strengere Einzelfallprüfungen drängen.
