20 June 2026, 02:00

Streit um Selbstbestimmungsgesetz: Länder fordern strengere Geschlechtsänderungs-Regeln

SPD und Bundesministerium für Bildung reagieren zurückhaltend auf Vorschlag zur Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes

Streit um Selbstbestimmungsgesetz: Länder fordern strengere Geschlechtsänderungs-Regeln

Mehrere deutsche Bundesländer drängen auf strengere Regeln für die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Die Debatte entstand nach der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes, das den Prozess für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen vereinfacht. Nach dem Fall Liebich wurden Bedenken laut, die zu Forderungen nach schärferen Vorschriften führten.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Menschen, ihr rechtliches Geschlechts und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung ändern zu lassen. Nach dem alten Transsexuellengesetz waren dafür zwei Gutachten und eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf medizinische Maßnahmen.

Die von der CDU geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt fordern nun wegen des Falls Liebich strengere Kontrollen. Sie planen, auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg einen entsprechenden Antrag einzubringen. Johannes Fechner, geschäftsführender SPD-Vorstand, betont hingegen, dass die aktuellen Regelungen Missbrauch bereits verhindern – auch im Fall Liebich.

Das Bundesbildungsministerium leitet die Evaluation des Gesetzes und wird nach Abschluss der Prüfung über weitere Schritte entscheiden. Ergebnisse werden vor der parlamentarischen Sommerpause nicht erwartet. Die SPD erklärte, sie werde Vorschläge aus der Konferenz prüfen, sofern Praktiker:innen einen Änderungsbedarf aufzeigen.

Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt weiterhin Gegenstand der Debatte, während die Länder über seine Umsetzung diskutieren. Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Evaluation die notwendigen Maßnahmen bewerten. Eventuelle Anpassungen hängen von den Erkenntnissen und Empfehlungen juristischer Fachkräfte ab.

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