17 June 2026, 16:04

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Standortsicherungsgesetz 2025: So profitieren energieintensive Unternehmen von der neuen Förderung

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist als vorübergehende Maßnahme zur Unterstützung von Unternehmen für zwei Jahre in Kraft getreten. Es führt ein Förderprogramm ein, das energieintensiven Betrieben helfen soll, die durch das EU-Emissionshandelssystem verursachten steigenden Stromkosten auszugleichen. Ziel der Regelung ist es, den finanziellen Druck auf anspruchsberechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 zu verringern.

Um förderberechtigt zu sein, müssen Unternehmen an jedem Standort jährlich mehr als 1 Gigawattstunde Strom verbrauchen. Begünstigte Betriebe können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent ihrer indirekten CO₂-Kosten erhalten. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt.

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Zusätzlich müssen Unternehmen weitere Auflagen erfüllen, um die Mittel zu erhalten. Sie sind verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Förderung in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung zu investieren. Darüber hinaus müssen sie entweder ein Energieaudit durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.

Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für das Programm bereits genehmigt. Weitere Informationen sind auf der Website der Förderbank aws verfügbar.

Das Förderprogramm erstattet indirekte CO₂-Kosten für anspruchsberechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026. Es bietet finanzielle Entlastung und soll gleichzeitig Anreize schaffen, umweltfreundlichere Praktiken zu übernehmen. Das Gesetz gilt nur für die nächsten zwei Jahre als kurzfristige Unterstützungsmaßnahme.

Quelle