Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Henry SeidelRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer bestraft werden
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Regelungen zu Schwarzfahren. Er kritisiert, dass die aktuellen Gesetze das Justizsystem unnötig belasten, indem sie Bagatelldelikte unter Strafe stellen. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Sanktionen auf schwerwiegende Verstöße zu konzentrieren und geringfügige Vergehen nicht länger strafrechtlich zu verfolgen.
Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies belege, dass das Gesetz den Grundsatz der Ultima Ratio – also die Strafverfolgung als letztes Mittel – nicht ausreichend berücksichtige. Stattdessen sollte seiner Meinung nach nur wirklich verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet werden.
Eine vollständige Streichung des § 265a des Strafgesetzbuchs lehnt Frister ab. Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit aus. Sein Hauptkritikpunkt ist der Erzwingungshaft, der selbst in leichten Fällen zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
Für den Fernverkehr plädiert Frister dafür, strafrechtliche Konsequenzen beizubehalten. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren solche Verbindungen. Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder Umgehen von Sperren – bewertet er jedoch nicht als besonders schwerwiegend.
Fristers Vorschläge sollen die Gerichte entlasten, indem Strafverfahren auf gravierendere Fälle beschränkt werden. Seine Position sieht weiterhin Sanktionen für Schwarzfahrer im Fernverkehr vor, stellt aber die Angemessenheit harter Maßnahmen bei Bagatellen infrage. Die Debatte spiegelt grundsätzliche Bedenken zur Verhältnismäßigkeit im deutschen Justizsystem wider.






