Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt straffrei
Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt
Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde bei einer Routinekontrolle nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad mit nahezu doppelter erlaubter Geschwindigkeit gemessen. Obwohl keine sofortigen Konsequenzen folgten, zeigt der Fall, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Fahrradfahrer.
Der Radler war mit 59 km/h in einer 30er-Zone unterwegs und gehörte damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Aktion erfasst wurden. Geschwindigkeitskontrollen sind in solchen Bereichen üblich, insbesondere in Schulnähe, wo die Überwachung oft strenger ausfällt.
Wie Autofahrer müssen auch Radfahrer die vorgeschriebenen Tempolimits einhalten. Bei Überschreitungen drohen in der Regel Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro. Die Strafen können jedoch höher ausfallen, wenn andere gefährdet werden oder die Situation als besonders riskant eingestuft wird.
Hätte man den Radfahrer angehalten, wären eine Verwarnung, ein Bußgeld oder sogar Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg möglich gewesen. In diesem Fall blieb es jedoch bei einer Registrierung ohne direkte Folgen. Der Vorfall reiht sich ein in eine wachsende Zahl ungewöhnlicher Blitzer-Fälle, zu denen auch fehlerhafte Bescheide und manipulierte Schilder zählen.
Der Fall dient als Mahnung, dass Tempolimits für alle gelten. Zwar blieb der Radfahrer diesmal ohne Sanktionen, doch künftige Verstöße könnten Bußgelder oder andere Maßnahmen nach sich ziehen. Die Behörden kontrollieren weiterhin besonders risikoreiche Zonen – vor allem in der Nähe von Schulen und öffentlichen Einrichtungen.






