NSU-Mord an Süleyman Taşköprü: Wie Aktenverschluss die Aufklärung behindert
Moritz HartmannNSU-Mord an Süleyman Taşköprü: Wie Aktenverschluss die Aufklärung behindert
Die Ermittlungen zum Mord an Süleyman Taşköprü im Jahr 2001 durch die rechtsextreme Terrorgruppe NSU in Hamburg stießen auf erhebliche Hindernisse. Die Bundesanwaltschaft hielt zentrale Akten zurück, was die Aufklärung verzögerte. Unterdessen gelang es dem Hamburger Landeskriminalamt (LKA) trotz der vergangenen Jahre nicht, konkrete Spuren zu sichern.
Bis 2006 hatte der NSU bundesweit neun Menschen ermordet, doch das LKA Hamburg hatte keine klare Ermittlungsrichtung. Statt mögliche rechtsextreme Motive wie Fremdenfeindlichkeit oder Verbindungen zur NPD zu prüfen, konzentrierten sich die Ermittler darauf, Taşköprüs Bekanntschaftskreis zu befragen. Zudem vernachlässigten sie potenzielle Hinweise, darunter die Beschreibung zweier Verdächtiger, die Taşköprüs Vater kurz nach der Tat gegeben hatte.
Das LKA ließ die Täterbeschreibungen in zentralen Berichten weg und vernahm die Familie Taşköprü wiederholt, ohne sie über den Stand der Ermittlungen zu informieren. Später kamen 141 Aktenordner des LKA Hamburg, der Staatsanwaltschaft und der bundesweiten NSU-Ermittlungsgruppen ans Licht.
Das Hamburger Bündnis gegen Rechts und die Linke forderten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), um umfassenderen Zugang zu den Akten zu erhalten. Doch die Bundesanwaltschaft verweigerte die vollständige Einsicht – trotz Zusagen des Hamburger Landtags. Die Senatskanzlei räumte ein, die Verweigerung der Freigabe für den PUA nicht vorhergesehen zu haben.
Die Zurückhaltung der Akten behindert bis heute die Aufklärung des Taşköprü-Mordes. Forscher und Ermittler haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Beweislage vollständig zu prüfen. Der mangelnde Zugang verzögert weiterhin eine umfassende Aufarbeitung des Falls.






