Neue Wasserabgabe in Bayern: Warum Haushalte und Bauern gegen das Gesetz kämpfen

Gemeindeschutzverband droht Verfassungsklage gegen Wassergeld - Neue Wasserabgabe in Bayern: Warum Haushalte und Bauern gegen das Gesetz kämpfen
Ab Juli 2026 soll in Bayern eine neue Wasserabgabe für private Haushalte eingeführt werden. Die Gebühr, die bei zehn Cent pro Kubikmeter Grundwasser liegt, wird voraussichtlich die jährlichen Kosten pro Person um etwa fünf Euro erhöhen. Doch der Plan hat bereits rechtliche Drohungen von Kommunen und Landwirtschaftsverbänden ausgelöst.
Streitpunkt ist der Entwurf des Wassergesetzes, das Lebensmittel- und Getränkehersteller in bestimmten Fällen ähnlich wie öffentliche Versorger behandelt. Kommunale Anbieter kritisieren, dass dies privaten Unternehmen unfaire Vorteile verschaffe. Der Bayerische Gemeindetag hat angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen, falls die umstrittenen Regelungen nicht geändert werden.
Gleichzeitig hat der Bayerische Bauernverband (BBV) die Abgabe als unnötige finanzielle Belastung für landwirtschaftliche Betriebe scharf kritisiert. Sie sehe keinen klaren ökologischen Nutzen, so der Verband. Der BBV bereitet nun eine eigene rechtliche Prüfung der Vorlage vor – ein weiteres Zeichen für kommenden Widerstand.
Die Staatsregierung betont, die Abgabe werde einheitlich erhoben und jeder Haushalt zahle denselben Satz für die Grundwassernutzung. Doch mit wachsender Opposition von Kommunen und Landwirten bleibt die Zukunft des Gesetzes ungewiss.
Falls die Abgabe wie geplant umgesetzt wird, tritt sie Mitte 2026 in Kraft und erhöht die Haushaltskosten. Mögliche Klagen von Gemeinden und Bauern könnten die Umsetzung jedoch verzögern oder die Regelungen ändern. Ob der Freistaat den Gesetzentwurf anpasst oder sich auf langwierige juristische Auseinandersetzungen einlässt, wird über das weitere Vorgehen entscheiden.



