Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Moritz HartmannNeue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Der Entwurf des Flächennutzungsplans Nr. 4/41 für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Änderungen nach § 3 Abs. 2 BauGB machten diese überarbeitete Fassung notwendig, die nun eine weitere öffentliche Beteiligung erfordert.
Die aktualisierte Planung wurde am 30. März 2026 veröffentlicht – mit einer verkürzten Einwendungsfrist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben bleibt Anwohnern und Beteiligten nun nur noch ein Zeitfenster von zwei Wochen, um Stellungnahmen abzugeben. Die Frist für Rückmeldungen endet am 14. April 2026.
Nur die geänderten oder neu hinzugefügten Abschnitte des Entwurfs stehen zur Diskussion. Dieser fokussierte Ansatz soll das Prüfverfahren beschleunigen und gleichzeitig die Einhaltung der Planungsvorschriften sicherstellen.
Die erneute Veröffentlichung folgt gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen des ursprünglichen Vorschlags. Alle Einwendungen müssen sich streng auf die überarbeiteten Teile des Plans beziehen. Die endgültige Fassung wird nach Ablauf der zweiwöchigen Beteiligungsphase weiterverfolgt.






