17 June 2026, 19:20

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Kündigungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher in Deutschland Online-Verträge kündigen. Händler und Dienstleister müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten Kündigungsbutton anzeigen. Die Regelung gilt für alle Online-Käufe von Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukten und Versicherungen nach deutschem Recht.

Die Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgesetzt. Der Kündigungsbutton muss leicht auffindbar sein und kann Beschriftungen wie „Vertrag kündigen“ tragen. Sein Zweck ist es, den Rücktritt vom Vertrag zu vereinfachen – dieser darf nicht komplizierter sein als der Vertragsabschluss selbst.

Der Button verändert nicht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt weiterhin nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Nach der Nutzung des Buttons müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Während die Regelung in Deutschland bereits gilt, müssen andere EU-Länder sie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor sie in ihren Märkten Anwendung findet.

Die neue Vorgabe soll Online-Kündigungen unkompliziert und transparent gestalten. Bei Nichteinhaltung drohen Verbrauchern längere Widerrufsfristen. Die Änderung ist Teil einer umfassenden EU-Initiative zur Stärkung der digitalen Verbraucherrechte.

Quelle