Mehrwertsteuer-Pflicht für Sportvereine: Was das Urteil für Mitglieder bedeutet
Emma KrügerBFH: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen - Mehrwertsteuer-Pflicht für Sportvereine: Was das Urteil für Mitglieder bedeutet
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Sportvereine müssen künftig Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge erheben
Deutschlands höchstes Steuergericht hat entschieden, dass Sportvereine künftig auf Mitgliedsbeiträge Mehrwertsteuer erheben müssen. Betroffen sind rund 86.000 Vereine mit insgesamt 29,3 Millionen Mitgliedern im ganzen Land. Der Beschluss folgt auf einen Rechtsstreit, in dem ein Verein die Abführung der Steuer beantragte, um höhere Steuerabzüge für ein Neubauprojekt geltend zu machen.
Der Bundesfinanzhof urteilte nach einem Fall, in dem ein Sportverein argumentierte, er solle die Möglichkeit erhalten, auf die Beiträge Mehrwertsteuer zu zahlen. Dadurch wollte der Verein einen größeren Vorsteuerabzug für die Baukosten einer neuen Anlage erzielen. Das Gericht bestätigte, dass Mitgliedsbeiträge nach geltendem Recht steuerpflichtig sind.
In seiner Begründung warf das Gericht den Finanzbehörden vor, das Problem jahrelang ignoriert zu haben. Ihre Weigerung, die Mehrwertsteuerregeln durchzusetzen, bezeichnete es als "rechtswidrige Verwaltungspraxis". Zwar hatten frühere Urteile bereits klargestellt, dass Mitgliedsbeiträge der Mehrwertsteuer unterliegen – die Behörden hatten dies jedoch bisher nicht umgesetzt.
Die Entscheidung hebt eine langjährige Ausnahme auf, von der viele Vereine profitierten. Bisher verzichteten die meisten Sportorganisationen auf die Erhebung der Steuer. Unklar bleibt, wie viele Vereine unmittelbar betroffen sein werden und ob regionale Unterschiede berücksichtigt werden.
Das Urteil zwingt die Vereine nun, die Mehrwertsteuer auf die Mitgliedsbeiträge aufzuschlagen. Das könnte für Millionen Mitglieder bundesweit höhere Kosten bedeuten. Die Finanzämter müssen ihre Richtlinien anpassen, um dem Gerichtsbeschluss gerecht zu werden.
