19 April 2026, 02:02

Massive Verkehrsverstöße bei Polizeikontrollen in Leibertingen und Gammertingen aufgedeckt

Elektro-Scooter auf einem Gehweg vor einem Laden mit einer Glasfront, die Musikinstrumente und andere Gegenstände zeigt.

Massive Verkehrsverstöße bei Polizeikontrollen in Leibertingen und Gammertingen aufgedeckt

Polizei in Leibertingen und Gammertingen hat in dieser Woche Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei zahlreiche Verstöße aufgedeckt. Fast 20 Autofahrer und Fahrzeugbesitzer müssen nun mit Bußgeldern und weiteren Konsequenzen rechnen, nachdem Beamte eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten dokumentiert hatten.

Einer der schwerwiegendsten Vorfälle betraf einen Fahrer eines Geflügeltransporters. Der Mann war mit ungesicherten Tiertransportboxen unterwegs und verfügte nicht über die erforderliche Zulassung für den Transport von Nutztieren. Zudem wurde ein Autotransporter mit gravierenden Sicherheitsmängeln angehalten.

Zwei Fahrer ohne Wohnsitz in Deutschland mussten zur Deckung möglicher Verfahrenskosten sofortige Sicherheitsleistungen erbringen, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften.

Bei acht Fahrzeughaltern war die vorgeschriebene Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überfällig. Die Beamten stellten zudem wiederholte Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten fest sowie Fälle, in denen die zulässige Anhängelast überschritten wurde.

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In Pfullendorf wurde am Dienstagnachmittag ein 19-Jähriger auf einem E-Scooter kontrolliert. Das Fahrzeug war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs, der Aufkleber war abgelaufen. Die Polizei untersagte dem Fahrer sofort die Weiterfahrt und leitete ein Verfahren gegen ihn sowie den Halter des Scooters ein, da beide gegen die Pflichtversicherung verstoßen hatten.

Die Kontrollen führten zu Bußgeldern, sofortigen Fahrverboten und strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Betroffenen. Die Behörden betonen die Bedeutung der Einhaltung von Fahrzeugvorschriften – insbesondere in puncto Versicherung, Zulassung und Fristen für Wartungsarbeiten. Bei noch offenen Verstößen sind weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen.

Quelle