Hessen wählt: Neue Regeln, mehr Mitsprache – wer darf diesmal abstimmen?
Moritz HartmannWas Sie ├╝ber die Kommunalwahlen wissen m├╝ssen - Hessen wählt: Neue Regeln, mehr Mitsprache – wer darf diesmal abstimmen?
Am 15. März werden fast 4,7 Millionen Einwohner Hessens zu den Kommunal- und Kreistagswahlen an die Urnen gerufen. Erstmals dürfen dabei auch wohnungslose Bürger ihre Stimme abgeben. Gewählt werden Bürgermeister, Ausländerbeiräte sowie Vertreter für 21 Landkreise und 421 Gemeinden.
Die Wähler in Hessen haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben: Sie können mit einer einzigen "Listenstimme" eine gesamte Parteiliste wählen. Alternativ dürfen sie ihre Stimmen auf verschiedene Kandidaten unterschiedlicher Parteien verteilen – dieses System nennt sich Panachieren. Eine weitere Option ist die kumulierte Stimmabgabe, bei der ein Kandidat bis zu drei Stimmen erhalten kann.
Die Wahl entscheidet über die Zusammensetzung lokaler Gremien, die den Alltag prägen. Diese Räte beschließen etwa über Schulrenovierungen, Bus- und Bahnverbindungen oder die Zukunft von Freibädern. Rund 430.000 EU-Bürger mit Wohnsitz in Hessen sind ebenfalls wahlberechtigt.
Anders als in einigen anderen Bundesländern bleibt das Wahlalter in Hessen bei 18 Jahren. Zudem gibt es keine Mindesthürde für den Einzug von Parteien in die Räte – selbst kleinere Gruppierungen haben so die Chance auf Vertretung. Die Ergebnisse werden zwar die lokale Politik beeinflussen, aber keine übergeordneten politischen Trends in der Region widerspiegeln.
Die anstehende Wahl gibt mehr Bürgern – auch denen ohne festen Wohnsitz – Mitspracherecht in der Kommunalpolitik. Dank flexibler Wahlmöglichkeiten und ohne Sperrklauseln könnte die Abstimmung zu einer vielfältigeren Vertretung in Hessens Gremien führen. Die Entscheidungen der neu gewählten Vertreter werden sich direkt auf kommunale Dienstleistungen und die Infrastruktur auswirken.
