Hessen hält am umstrittenen Karfreitag-Tanzverbot fest – trotz Reformdrucks
Lina FuchsLand will Feiertagsgesetz reformieren - Streit um Tanzverbot - Hessen hält am umstrittenen Karfreitag-Tanzverbot fest – trotz Reformdrucks
Hessens langjähriges Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen – trotz Reformforderungen
Trotz Rufe nach einer Lockerung hält Hessen an seinem jahrzehntealten Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an Karfreitag fest. Zwar plant Innenminister Roman Poseck (CDU) eine Modernisierung der Feiertagsgesetze, doch diese spezielle Regelung soll nicht aufgehoben werden. Die Debatte um das Thema zeigt, wie tief die Gräben zwischen Tradition, wirtschaftlichen Interessen und individueller Freiheit sind.
Das aktuelle Feiertagsgesetz in Hessen stammt aus dem Jahr 1971. Poseck präsentierte kürzlich im Landtag Reformvorschläge, die Bürokratie abbauen und unklare Rechtsvorschriften präzisieren sollen. Doch eines stellte er klar: Das Tanzverbot an Karfreitag bleibt. Eine Initiative der FDP, die Regel zu lockern, wies er als kurzsichtig zurück. FDP-Fraktionschef Stefan Naas hatte sich für mehr persönliche Freiheit ausgesprochen und betont, die Hessinnen und Hessen sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie an dem Feiertag tanzen möchten. CDU-Abgeordneter Stefan Schneider hingegen verteidigte das Verbot mit dem Argument, dass Feiertage wie Karfreitag die kulturelle Identität prägten und nicht verwässert werden dürften.
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Beschränkungen – allerdings mit unterschiedlicher Strenge. Baden-Württemberg hat unter seiner grün-roten Regierung die Regeln kürzlich gelockert, Berlin setzt das Verbot nur bis 21 Uhr durch. Hamburg und Brandenburg gehen noch liberaler vor, während Hessen konsequent bleibt. Befürworter des Verbots halten Tanzen an einem hochreligiösen Trauertag für unangemessen. Kritiker, darunter Teile der Gastronomie, sehen darin eine wirtschaftliche Belastung und fordern Entlastungen.
Ein Entwurf für die Reform wird derzeit von den zuständigen Ministerien geprüft. Die Beratungen im Landtag sollen nach der Sommerpause fortgesetzt werden.
Karfreitags-Tanzverbot in Hessen bleibt – trotz sonstiger Gesetzesreformen
Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Tradition, wirtschaftlichen Interessen und individueller Freiheit. Über den Reformentwurf wird weiter diskutiert, sobald die Abgeordneten aus der Sommerpause zurückkehren.






