08 February 2026, 14:01

Hamburg führt flächendeckende Extremismus-Checks für Bewerber im öffentlichen Dienst ein

Eine Gruppe von Polizisten in Uniform steht vor einer Menge von Menschen in schwarzen Uniformen und Masken, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund, während einer Demonstration in einer Stadt.

Hamburg führt flächendeckende Extremismus-Checks für Bewerber im öffentlichen Dienst ein

Hamburg führt künftig verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen für alle Bewerber um städtische Stellen ein. Der Schritt folgt Besorgnissen über extremistische Verbindungen unter Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Eine aktuelle Abgleichung ergab eine "zweistellige Zahl" an Übereinstimmungen zwischen Stadtangestellten und einer islamistischen Gruppierung – allein an einer Schule waren mehrere Personen betroffen.

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Die neue Regelung sieht vor, dass jeder Bewerber für eine städtische Stelle vom Verfassungsschutz überprüft wird. Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit werden dabei mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen. Das Verfahren läuft über eine digitale Schnittstelle zwischen dem Personalamt Hamburg und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV).

Hamburg ist mit diesem Vorgehen nicht allein: Rheinland-Pfalz hat bereits ähnliche Überprüfungen für alle künftigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeführt – darunter Richter und Pflegekräfte. Schleswig-Holstein hingegen beschränkt seine Kontrollen auf Beamte vor deren Ernennung. Anders als Hamburg werden dort Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst nicht einbezogen.

Kritik kommt von mehreren Seiten. Die Hamburger Jusos warnten, die Daten könnten aus Nadis, dem bundesweiten Zentralregister, stammen. Zudem äußerten sie Bedenken, dass künftig Sicherheitsbewertungen der Geheimdienste an Einfluss gewinnen könnten, falls rechtsextreme Parteien wie die AfD in anderen Bundesländern an Macht gewinnen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das "Bündnis gegen Berufsverbote" lehnen die Überprüfungen ab und fürchten eine Rückkehr zum umstrittenen Radikalenbeschluss der 1970er-Jahre, der linke Aktivisten vom öffentlichen Dienst ausschloss.

Innensenator Andy Grote verteidigte die Maßnahmen und betonte, jeder Fall werde individuell geprüft. Er wies Vorwürfe zurück, die Regelung ziele unfair auf Bewerber ab, und versicherte, die Maßstäbe für die Bewertung von Erkenntnissen blieben unverändert. Ziel der Überprüfungen sei es, mögliche Sicherheitsrisiken vor einer Einstellung zu identifizieren.

Die Hamburger Bürgerschaft soll die neuen Überprüfungsregeln in Kürze beschließen. Bei Annahme gelten sie für alle künftigen Bewerber um städtische Stellen – mit Ausnahme juristischer Referendare. Der Schritt steht im Kontext weiterer Bemühungen einzelner Bundesländer, Extremisten den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren.