08 June 2026, 20:00

Gericht stoppt Linken-Pressemitteilung über AfD-Politiker nach Parkinson-Vorwürfen

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linken-Pressemitteilung über AfD-Politiker nach Parkinson-Vorwürfen

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Politikern in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass zwei Kreisverbände der Linkspartei Teile einer umstrittenen Pressemitteilung nicht länger neu veröffentlichen dürfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, AfD-Abgeordnete hätten die Parkinson-Symptome eines Kollegen verspottet.

Das Urteil markiert das vorläufige Ende einer monatelangen Auseinandersetzung, die im April 2025 während einer Landtagssitzung begann. Damals warf der Linken-Politiker Dirk Bruhn AfD-Abgeordneten vor, seine durch Parkinson verursachten Bewegungsstörungen nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei griff die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung auf. Dreizehn AfD-Parlamentarier reichten daraufhin Klage ein und erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung bestimmter Passagen.

Ein vorheriger Antrag, die gesamte Pressemitteilung zu blockieren, war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen könne. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass die Persönlichkeitsrechte der Kläger rechtswidrig verletzt worden seien.

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Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Kontrolle unterlägen, betonte aber, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei unterdessen vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen.

Mit dem Urteil ist es der Linkspartei untersagt, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf die mangelnde Beweislage und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Auseinandersetzungen auf.

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