Gericht erlaubt Klara Schedlich #MeToo-Aussagen trotz fehlender Beweise
Ein Hamburger Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar, die später weitgehend als unbelegt eingestuft wurden. Dennoch gestattete das Gericht Schedlich, bestimmte Aussagen über ihn unter Eid zu wiederholen.
Der Streit begann, als gegen den damaligen Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe erhoben wurden. Gelbhaar wies alle Anschuldigungen zurück und bezeichnete sie als falsch. Eine spätere Untersuchung ergab, dass viele der Vorwürfe nicht haltbar waren, woraufhin der Rundfunksender RBB eine offizielle Entschuldigung veröffentlichte.
Im Verlauf der Auseinandersetzung verlor Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 schied er schließlich aus dem Parlament aus. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass Teile des Konflikts auf widersprüchliche Darstellungen zurückgingen, nicht auf nachgewiesenes Fehlverhalten.
Klara Schedlich hatte Gelbhaar zuvor in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB kritisiert. Mit dem aktuellen Urteil darf sie nun bestimmte Aussagen wiederholen – ein juristischer Erfolg für ihre Seite.
Das Urteil ermöglicht es Schedlich, an konkreten Behauptungen festzuhalten, auch wenn viele der ursprünglichen Vorwürfe nie bestätigt wurden. Gelbhaars politische Karriere endete nach dem Skandal; sein Ausscheiden aus dem Parlament wurde Anfang 2025 besiegelt. Der Fall zeigt, wie komplex Streitfälle mit öffentlichen Personen und unbewiesenen Anschuldigungen sein können.






