E-Rezepte ändern die Steuererklärung: Was Patienten 2025 beachten müssen
Lina FuchsE-Rezepte ändern die Steuererklärung: Was Patienten 2025 beachten müssen
Die Umstellung auf E-Rezepte hat Auswirkungen darauf, wie medizinische Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Seit Anfang 2024 wurden die alten rosafarbenen Papierrezepte in ganz Deutschland schrittweise abgeschafft. Diese Veränderung betrifft, welche Angaben auf Apothekenbelegen erscheinen müssen – und welche Kosten steuerlich absetzbar sind.
Das herkömmliche Papierrezept wurde im Januar 2024 durch ein vollständig digitales System ersetzt. E-Rezepte vereinfachen nun die Abläufe für Ärzte, Apotheken und Patienten. Doch die Umstellung hat auch Konsequenzen für den Steuerabzug von Gesundheitskosten.
Für das Steuerjahr 2025 müssen Apothekenbelege den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen enthalten, um als gültiger Nachweis zu gelten. Wer seine Krankenversichertenkarte direkt am Apothekenterminal vorlegt, stellt sicher, dass der Name automatisch erfasst wird. Weitere Pflichtangaben sind der Medikamentenname, die Art des Rezepts und der Eigenanteil.
Nicht alle medizinischen Kosten sind absetzbar. Nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung einer bestimmten Erkrankung stehen – und nicht bereits von der Versicherung übernommen werden –, können geltend gemacht werden. Das Finanzamt zieht zudem einen persönlichen Eigenanteil ab, bevor Abzüge gewährt werden.
Steuerpflichtige haben bis zum 31. Juli 2026 Zeit, ihre Erklärung für 2025 abzugeben. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält eine verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2027.
Die Einführung der E-Rezepte soll die Verwaltung im Gesundheitswesen vereinfachen. Gleichzeitig gelten nun strengere Regeln für steuerliche Erstattungen. Patienten müssen darauf achten, dass ihre Belege alle vorgeschriebenen Angaben – einschließlich des vollständigen Namens – enthalten, um Probleme bei der Geltendmachung von Abzügen zu vermeiden.






