Bundeskartellamt stoppt dm: Streit um Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente
Henry SeidelBundeskartellamt stoppt dm: Streit um Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente
Bundeskartellamt verklagt Drogeriekette dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet, weil diese rezeptfreie Medikamente (OTC) über ihren Online-Handel vertreibt. Im Mittelpunkt der Klage steht die Frage, ob der Versandhandel des Unternehmens mit den deutschen Apothekengesetzen vereinbar ist. Auf dem Spiel steht die Zukunft des Vertriebs solcher Produkte an Verbraucher im Land.
Die Behörde wirft dm vor, deutsche Vorschriften zu umgehen, indem das Unternehmen Rezeptabwicklungen über eine hauseigene tschechische Online-Apotheke abwickelt. Zwar werden die Verkäufe formal über diese ausländische Einheit abgewickelt, doch richtet sich der Service gezielt an deutsche Kunden. Die Beamten argumentieren, dass dieses Vorgehen eine rechtliche Grauzone ausnutzt und gegen Apothekenrecht verstößt – insbesondere gegen Regelungen zur Unabhängigkeit und zum Eigentum von Apotheken.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Praxis von dm, klassische Drogerieartikel mit apothekenpflichtigen OTC-Medikamenten zu kombinieren. Die Behörde warnt, dass dadurch wichtige Abgrenzungen verwischt und der Verbraucherschutz geschwächt werde. Zudem betont sie, dass selbst in stationären Filialen eine separate "Apotheken-Ecke" illegal wäre – daher müssten online dieselben Standards gelten.
Der Fall hat weitreichende Bedeutung für das deutsche Arzneimittelversorgungssystem. Ein Urteil könnte klären, ob ähnliche Geschäftsmodelle rechtlich zulässig sind, und damit auch andere Händler treffen, die diesen Markt im Blick haben. Unterdessen hat dm seine Apothekendienstleistungen in den vergangenen Jahren in Mittel- und Osteuropa ausgebaut, unter anderem durch Kooperationen in Polen, Ungarn und Tschechien, und treibt gleichzeitig seine digitalen Gesundheitsangebote voran.
Das Ergebnis des Verfahrens wird einen Präzedenzfall für den Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente in Deutschland schaffen. Falls das Gericht der Behörde Recht gibt, könnten Händler gezwungen sein, ihre Geschäftsmodelle an strengere Apothekenvorschriften anzupassen. Die Entscheidung könnte zudem die allgemeine Debatte über den Verbraucherschutz im digitalen Arzneimittelhandel prägen.
