Belegungspläne für Hallensportstätten: Jetzt Anträge für 2026/2027 stellen
Lina FuchsBelegungspläne für Hallensportstätten: Jetzt Anträge für 2026/2027 stellen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen startet Bewerbungsverfahren für Hallensportstätten-Belegungspläne
Vereine können ab sofort ihre Anträge für die Belegungszeiten in Sporthallen für das Schuljahr 2026/2027 einreichen. Die Frist läuft einen Monat – die Behörden rufen dazu auf, die Unterlagen fristgerecht einzureichen, um eine faire und effiziente Planung zu gewährleisten.
Antragszeitraum vom 15. April bis 15. Mai 2026 Die Anträge müssen über das offizielle Formular des Landkreises eingereicht werden; andere Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten: gewünschte Turnhalle, Vereinsname, Name und Adresse des Vereinsvorsitzenden, Kontaktdaten des Trainers, Anzahl der Sportler:innen sowie einen Erst- und einen Ersatzwunsch für die Belegungszeit.
Unvollständige oder verspätete Anträge werden nicht bearbeitet. Zuständig für die Entgegennahme ist das Bau- und Gebäudemanagement des Landkreises. Ausnahme: Hallen in den Stadtgebieten von Meiningen und Schmalkalden unterliegen eigenen Regelungen – hier müssen sich Vereine direkt an die jeweiligen Stadtverwaltungen wenden.
Ziel: Ausgewogene Verteilung und rechtzeitige Planung Der Landkreis strebt eine ausgeglichene Vergabe an, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Durch die Einhaltung des Zeitplans soll die Zuweisung der Hallenzeiten noch vor Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen werden.
Voraussetzung für eine Berücksichtigung sind vollständige und fristgerechte Anträge. Vereine, die die Frist bis zum 15. Mai 2026 versäumen oder unvollständige Unterlagen einreichen, gehen leer aus. Die finalen Belegungspläne werden nach Bearbeitung aller gültigen Anträge veröffentlicht.






