Bayerns Kommunen dürfen nun antisemitische Veranstaltungen verbieten – doch ohne klare Regeln

Admin User
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Eine Person in der Nähe hält eine Tafel mit einer Inschrift, die auf dem Boden steht, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

Gemeinden müssen antisemitismusverdacht alleine untersuchen - Bayerns Kommunen dürfen nun antisemitische Veranstaltungen verbieten – doch ohne klare Regeln

Bayerische Kommunen dürfen nun Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen verbieten, wenn antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Diese Änderung trat am 23. Dezember 2022 in Kraft und ermöglicht es den lokalen Behörden, gegen Versammlungen vorzugehen, die nationalsozialistische Gewalt billigen, verherrlichen oder rechtfertigen. Das bayerische Innenministerium verweigert jedoch klare Leitlinien – die Umsetzung bleibt damit den einzelnen Gemeinderäten überlassen.

Bisher hatten alle Bürger:innen ein grundsätzliches Recht auf die Nutzung öffentlicher Räume, mit Einschränkungen nur durch örtliche Satzungen. Die neue Regelung sollte dem wachsenden Antisemitismus entgegenwirken, doch ihre praktische Anwendung bleibt ungewiss. Jennifer Hölzlwimmer, Juristin beim Bayerischen Gemeindetag, wies auf Bedenken hin, wie einheitlich die Vorschrift angewendet werden wird.

Das Innenministerium lehnte eine Bitte des Gemeindetags nach strukturierter Unterstützung ab und verwies darauf, dass das geltende Recht eine Einzelfallprüfung durch die Kommunen erfordere. Beamte argumentierten, abstrakte Richtlinien könnten die Bandbreite möglicher Szenarien nicht abdecken. Stattdessen rieten sie den Gemeinden, sich an der Gesetzesbegründung zu orientieren und frühere Vorfälle sowie lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, hatte zuvor gewarnt, dass die neue Regelung zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte – vor allem, weil es im deutschen Recht keine verbindliche Definition von Antisemitismus gibt, was Spielraum für Auslegungen lässt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte zudem, dass keine weiteren Weisungen für Veranstaltungverbote geplant seien.

Ohne landesweite Vorgaben müssen bayerische Kommunen nun selbst entscheiden, welche Veranstaltungen sie untersagen. Maßgeblich ist ihre Einschätzung möglicher antisemitischer Inhalte auf Basis des bestehenden Rechtsrahmens. Wie sich dies in der Praxis bewähren wird, bleibt abzuwarten – während die Behörden die neuen Regeln ohne zentrale Steuerung umsetzen.