16 April 2026, 14:07

Apotheker zahlen mehr: Warum selbst Rentner jetzt Beiträge leisten müssen

Altes deutsches Bieretikett namens "Drei Kaiser Bier" mit drei Männern in traditioneller Kleidung, einer hält eine Bierflasche, mit Unterschriften unten auf einem hellblauen Hintergrund.

Apotheker zahlen mehr: Warum selbst Rentner jetzt Beiträge leisten müssen

Apotheker in ganz Deutschland müssen mit höheren Mitgliedsbeiträgen rechnen, nachdem die Landesapothekerkammern ihre Gebührenordnungen angepasst haben. Die Änderungen folgen auf rechtliche Neuregelungen, die den Kreis der Beitragspflichtigen erweitert haben – darunter auch Fachkräfte, die nicht mehr im Beruf tätig sind. Einige Kammern haben zudem ihre Ausgaben gekürzt, um wachsende finanzielle Rücklagen abzubauen.

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Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) erhebt nun auch von nicht berufstätigen Apothekern Beiträge. Grund ist eine Novelle des Heilberufsgesetzes, die vorsieht, dass alle eingetragenen Berufsangehörigen – selbst Rentner oder inaktive Mitglieder – zahlen müssen, sofern ihr Hauptwohnsitz in Hessen liegt. Die Kammer ist zudem verpflichtet, diese Personen ausfindig zu machen, was den Verwaltungsaufwand erhöht.

In Berlin steigen die Jahresbeiträge für angestellte Apotheker auf 294 Euro – ein Plus von 100 Euro gegenüber 2023. Auch in Sachsen ziehen die Gebühren an: Beschäftigte Mitglieder zahlen nun 228 Euro statt bisher 152 Euro pro Jahr. Die hessische Kammer hingegen hat ihre Beiträge für 2024 halbiert, um übermäßige Rücklagen abzubauen.

In Niedersachsen entfällt künftig die kostenlose Beilage der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) im Mitgliedschaftspaket. Freiwillige Mitglieder zahlen dort mindestens 40 Euro pro Quartal. Die Beitragstabellen der Kammern werden aktuell an die neuen Vorgaben angepasst.

Durch die gesetzlichen Änderungen müssen nun mehr Apotheker Beiträge leisten – selbst wenn sie den Beruf nicht mehr ausüben. Die Kammern passen ihre Strukturen an, um die zusätzliche Arbeitsbelastung und die finanziellen Verschiebungen zu bewältigen. Die Neuerungen werden sowohl aktive als auch ehemalige Berufsangehörige im kommenden Jahr betreffen.

Quelle