04 March 2026, 15:43

Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargendaten

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Apothekeninneren mit einer Theke, Schränken, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenständen gefüllt sind, mit Text oben auf dem Bild.

Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargendaten

Eine Apotheke in Bruchköbel wehrt sich gegen eine Rückforderungsanforderung der Krankenkasse IKK classic. Andreas Grünebaum, Inhaber der Easy Apotheke, erhielt eine Rückbelastungsforderung über fast 4.000 Euro – angeblich wegen fehlender Chargendaten. Die Krankenkasse beharrt darauf, dass die Apotheke für mehrere Rezepte, darunter ein teures Hochpreis-Medikament, die vorgeschriebenen Informationen nicht übermittelt habe.

Im Mittelpunkt des Streits stehen die Chargennummern von abgegebenen Arzneimitteln, die Apotheken nach EU-Vorgaben erfassen und melden müssen. Seit Februar 2019 schreibt die Fälschungsschutzrichtlinie (FMD) eine Echtzeit-Überprüfung der Serialisierungsdaten – einschließlich der Chargennummern – über das SecurPharm-System vor. Apotheker müssen vor der Abgabe an Patienten jede Rezeptnummer scannen, verifizieren und deaktivieren.

Die IKK classic wirft Grünebaums Apotheke vor, bei Abholbestellungen keine Chargennummern übermittelt zu haben. Die Rückforderung betrifft mehrere Rezepte, wobei ein einziges – die teure Taltz-80-mg-Therapie – fast die gesamten 4.000 Euro ausmacht. Grünebaum bestreitet jegliches Fehlverhalten und betont, dass sein Lagerverwaltungssystem alle erforderlichen Daten korrekt erfasst habe.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt Grünebaums formellen Widerspruch gegen die Rückforderung. Er argumentiert, sein Team habe die Standardverfahren eingehalten und es seien bei keiner Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Der Fall zeigt die anhaltenden betrieblichen Herausforderungen für Apotheken, die täglich Millionen von Verifizierungen übermitteln müssen, während gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Systeme gewährleistet sein muss.

Nach den aktuellen Regelungen müssen Apotheken alle zwei Jahre die Richtigkeit ihrer Daten bestätigen, um den Serverzugriff zu behalten – und zwar über eine Mehrfaktor-Authentifizierung. Seit 2019 gab es zwar keine größeren rechtlichen Änderungen, doch technische Hürden wie Systemausfälle oder Übertragungsfehler bleiben für die Abgabestellen ein Problem.

Grünebaums Widerspruch wird derzeit geprüft, wobei der HAV rechtliche Unterstützung leistet. Sollte die Rückforderung bestehen bleiben, drohen der Apotheke finanzielle Verluste – trotz ihrer Beteuerungen, alle Vorgaben eingehalten zu haben. Das Ergebnis könnte Präzedenzcharakter für künftige Streitfälle über die Übermittlung von Chargendaten haben.

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