Admin User
2 Min.
Eine Person mit einem Mikrofon und einem Banner mit der Aufschrift 'Bundes' im Hintergrund.

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) droht der sächsischen Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Der Streit entzündet sich an einem Gerichtsurteil, das die Einstufung des Landesverbands als gesicherte rechtsextremistische Vereinigung bestätigte. Die Partei wirft dem Verfassungsschutz vor, sie ungerechtfertigt ins Visier genommen zu haben.

Ausgelöst wurde der Konflikt im November 2024, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als „gesicherte faschistische Bestrebung“ einstuft. Die Partei klagte gegen diese Entscheidung und argumentierte, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert worden. Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Beschwerde der AfD ab und gab damit dem Verfassungsschutz recht.

Der Anwalt der AfD, Joachim M. Keiler, besteht darauf, dass mehrdeutige Aussagen zugunsten der Meinungsfreiheit auszulegen seien. Die Partei fordert zudem die vollständige Veröffentlichung der bislang unter Verschluss gehaltenen Bewertung des Verfassungsschutzes. Das Innenministerium hingegen betont, dass alle verfahrensrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und die AfD bereits Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten habe.

Die AfD beharrt darauf, dass Formulierungen wie „internationale Finanzelite“ zu Unrecht als antisemitisch gewertet wurden. Sollte die Einstufung nicht zurückgenommen werden, kündigte die Partei an, gegen die Landesregierung Klage einzureichen.

Mit dem Urteil bleibt der sächsische AfD-Landesverband offiziell als rechtsextremistisch eingestuft. Nun muss die Partei entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder weiter juristisch dagegen vorgeht. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall dafür werden, wie politische Gruppen in Deutschland gegen Bewertungen der Nachrichtendienste vorgehen.