16-Jähriger fährt mit 45 km/h auf der A27 - 16-Jähriger fährt mit 45 km/h auf der A27 – und riskiert Bußgeld
Ein 16-jähriger Fahrer wurde auf der Autobahn A27 in der Nähe von Bremen angehalten, weil er ein Leichtquad – ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug – auf der Autobahn steuerte. Das Fahrzeug, das gesetzlich auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt ist, gilt als ungeeignet für den Autobahnverkehr. Die Behörden haben nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Jugendlichen eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich zwischen den Anschlussstellen Bremerhaven-Überseehäfen und Debstedt. Die Polizei stoppte den jungen Fahrer, nachdem sie das langsam fahrende Leichtquad auf der Autobahn bemerkt hatte. Auf deutschen Autobahnen gilt zwar keine generelle Höchstgeschwindigkeit, jedoch eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h – das Fahrzeug fuhr jedoch nur 45 km/h.
Der Teenager begründete sein Handeln damit, dass er den Anweisungen seines Navigationssystems gefolgt sei. Leichtquads, die in Deutschland als Leichtkraftfahrzeuge eingestuft werden, sind auf Autobahnen aufgrund ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zugelassen. Bundesweite Statistiken zu ähnlichen Verstößen gibt es jedoch nicht, da solche Fälle lokal erfasst werden und nicht zentral registriert sind.
Mittlerweile wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Der Fall zeigt die Risiken auf, die entstehen, wenn man sich auf Navigationsgeräte verlässt, ohne die gesetzlichen Straßenverkehrsregeln zu überprüfen.
Dem 16-Jährigen drohen nun rechtliche Konsequenzen, weil er ein ungeeignetes Fahrzeug auf der A27 gefahren ist. Der Vorfall erinnert daran, welche Anforderungen an die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gelten und welche Einschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen bestehen. Die Behörden bearbeiten solche Fälle weiterhin auf lokaler Ebene, da es kein zentrales Erfassungssystem gibt.
