12 April 2026, 06:02

Zwölf Jahre Haft für brutalen Raubmord an älterer Frau durch obdachlosen Täter

Ein altes, vergilbtes Buch mit einer Liste von weiblichen Gefangenen, mit Spalten für Namen in schwarzer Tinte.

Zwölf Jahre Haft für brutalen Raubmord an älterer Frau durch obdachlosen Täter

Ein Mann ist wegen des Mordes an einer älteren Frau während eines Raubüberfalls zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig, nachdem er durch eine unverschlossene Balkontür in ihre Wohnung eingedrungen war. Seine DNA brachte ihn direkt mit dem Tatort in Verbindung.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat obdachlos war, hatte die Frau in einer verzweifelten Geldnot ausrauben wollen. Nach der Attacke knebelte er sie mit ihrer eigenen Unterwäsche, woraufhin sie erstickte. Im Anschluss an den Mord nutzte er ihre Bankkarte für kleinere Einkäufe.

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da bei dem Angeklagten Schizophrenie diagnostiziert worden war. Zwar erkannte das Gericht seine psychische Erkrankung als mildernden Umstand an, betonte jedoch auch erschwerende Faktoren: Habgier, Hinterlist und die Absicht, weitere Straftaten zu begehen.

Neben Mord wurde der Mann wegen Raubes und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Das Opfer sei zufällig ausgewählt worden – allein weil ihre Balkontür unverschlossen war.

Das Urteil berücksichtigt sowohl die Schwere der Tat als auch den psychischen Zustand des Angeklagten. Die Richter wogen die brutale Vorgehensweise gegen die mildernden Umstände ab. Die zwölfjährige Haftstrafe wurde nach einer nicht öffentlichen Verhandlung verhängt.

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