Steuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche 2026 wissen müssen
In Hünfeld fand kürzlich der fünfte Infoabend für Ehrenamtliche im Lokomotivschuppen statt
Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung standen die Steuerregeln für gemeinnützige Vereine. In einem Hauptvortrag mit dem Titel „Steuern in Vereinen“ klärte die Steuerberaterin Sandra Oechler lokale Clubs und Initiativen über ihre finanziellen Pflichten auf.
Sandra Oechler, Diplom-Kauffrau und Steuerfachfrau, referierte 90 Minuten lang über die Buchführung in Non-Profit-Organisationen. Dabei unterschied sie zwischen zwei zentralen Bereichen: der ideellen Tätigkeit, die steuerfrei bleibt, und der wirtschaftlichen Betätigung, die steuerlich begünstigt wird.
Oechler betonte, wie wichtig es ist, dass Vereine sich strikt an ihren satzungsgemäßen Zweck halten. Zudem erklärte sie, dass kommerzielle Aktivitäten innerhalb eines Vereins erst dann steuerpflichtig werden, wenn der jährliche Umsatz 50.000 Euro übersteigt.
Thema des Abends waren auch aktuelle Änderungen bei steuerfreien Freibeträgen. So steigt ab dem 1. Januar 2026 die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr. Gleichzeitig wurde der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag von 840 auf 960 Euro jährlich angehoben.
Zum Abschluss stellte Julia Schröder den „Treffpunkt Aktiv“ sowie die Ehrenamtsbörse des Landkreises Fulda vor. Die Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit klareren Vorstellungen zur Finanzverwaltung ihrer Organisationen.
Der Infoabend bot Ehrenamtlichen aktuelle Steuerinformationen und praktische Tipps. Die neuen Freibeträge und Grenzwerte treten 2026 in Kraft und beeinflussen, wie Vereine ihre Mittel verwalten und abrechnen. Die Organisatoren planen, die jährlichen Veranstaltungen fortzuführen, um gemeinnützige Gruppen in der Region weiter zu unterstützen.







