Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein
Emma KrügerStaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller ein
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, muss sich wegen seiner Social-Media-Beiträge über Hamado Dipama nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede ein und beendete damit einen Fall, der mit zwei Tweets begonnen hatte. Müller hatte Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt und auf dessen Interaktion mit einem umstrittenen Instagram-Beitrag hingewiesen.
Eine Notfall-Spendenaktion half Müller, die Anwaltskosten in Höhe von 15.000 Euro zu decken. Er bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Erleichterung, kritisierte jedoch die finanzielle Belastung, der sich Angeklagte in solchen Fällen ausgesetzt sehen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Beiträge Müllers auf X (ehemals Twitter). In einem Tweet fragte er, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, wenn er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um ein Mausoleum zu eröffnen. Ein weiterer Beitrag bezog sich auf Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post der Gruppe Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor der Begriff entfernt wurde.
Müller legte den Ermittlern eine ausführliche Verteidigung vor und argumentierte, seine Äußerungen seien sachlich richtig und nicht ehrverletzend. Er beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend und sagte, sie hätten ihn an seiner journalistischen Arbeit zweifeln lassen. Trotz des Stresses betonte er, seine Berichterstattung sei korrekt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein. Müller begrüßte das Ergebnis, wies jedoch auf die Ungerechtigkeit der Prozesskosten hin. Er merkte an, dass Angeklagte oft hohe Ausgaben tragen müssten, um unbegründete Vorwürfe abzuwehren, während Kläger keine vergleichbare Belastung trügen.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Konsequenzen für seine Tweets. Der Fall lenkte die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen bei der Verteidigung gegen Beleidigungsklagen, insbesondere den finanziellen Druck auf Beschuldigte. Die fallengelassenen Anklagepunkte bedeuten, dass Müller seine Arbeit ohne weitere juristische Bedrohung in dieser Sache fortsetzen kann.






