SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks im neuen Cyberabwehr-Gesetz
Moritz HartmannSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks im neuen Cyberabwehr-Gesetz
Johannes Schätzl, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab.
Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Schätzl warnt, dass solche Operationen gegen internationales Recht verstoßen oder zivile Infrastruktur gefährden könnten.
Er besteht darauf, dass Cyberoperationen nur im Rahmen klarer rechtlicher Vorgaben stattfinden dürfen. Ohne zweifelsfreie Beweise für die Herkunft eines Angriffs, so sein Argument, könnten Eingriffe in Systeme oder Manipulationen unvorhergesehene Folgen haben. Zudem fordert Schätzl eine präzise Definition, was unter einem Hackback zu verstehen ist.
Seiner Ansicht nach sollten internationale Regelwerke als verbindliche Leitlinie für alle Aktivitäten im Cyberraum dienen. Seine Kritik richtet sich vor allem an das Bundesinnenministerium, das er zu mehr Zurückhaltung bei der Ausweitung offensiver Cyberfähigkeiten auffordert.
Schätzls Position unterstreicht die Spannung zwischen der Notwendigkeit, die Cyberabwehr zu stärken, und der Gefahr rechtlicher Überschreitungen. Der Gesetzentwurf bleibt umstritten – die Debatten über seinen Umfang und mögliche Risiken dauern an. Eine endgültige Entscheidung muss Sicherheitsbedürfnisse mit rechtlichen und ethischen Grenzen in Einklang bringen.






