Sommerzeit 2026: Was die Uhrumstellung für Löhne und Arbeitszeiten bedeutet
Moritz HartmannSommerzeit 2026: Was die Uhrumstellung für Löhne und Arbeitszeiten bedeutet
Die nächste Umstellung auf die Sommerzeit findet in der Nacht vom 28. auf den 29. März 2026 statt – dann werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Diese Änderung kann sich auf die Bezahlung von Arbeitnehmern auswirken, insbesondere bei denen, die nach Stundenlohn entgeltet werden. Arbeitgeber unterliegen dabei strengen Vorgaben, wie sie mit der "verlorenen" Stunde in Lohnabrechnungen und Dienstplänen umgehen dürfen.
Um 2 Uhr nachts am 29. März springt die Uhr von 1:59 Uhr direkt auf 3:00 Uhr – eine Stunde wird damit übersprungen. Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern nicht einfach verlangen, eine zusätzliche Stunde zu arbeiten, um den Zeitverlust auszugleichen. Ob Beschäftigte die fehlende Stunde nacharbeiten müssen, hängt von ihren Verträgen, Tarifvereinbarungen oder betrieblichen Regelungen ab.
Arbeitnehmer mit Stundenlohn könnten ohne vorherige Absprachen ein geringeres Gehalt erhalten. Bei Festangestellten mit monatlichem Gehalt ändert sich hingegen nichts an der Bezahlung. Falls keine gesonderte Vereinbarung besteht, darf Überstundenarbeit nur dann angeordnet werden, wenn sie auch vergütet wird.
Manche Verträge sehen bereits gelegentliche Überstunden vor – entweder durch Zusatzvergütung oder Zeitgutschriften. Dennoch können Arbeitgeber verlangen, dass Schichten wie gewohnt bis zum regulären Ende fortgeführt werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Am 25. Oktober 2026 – in der Nacht zum 26. Oktober – werden die Uhren dann wieder um eine Stunde zurückgestellt, was das Ende der Sommerzeit für dieses Jahr markiert.
Die Zeitumstellung im März bedeutet für Arbeitgeber, dass sie sich strikt an die Regeln zu Überstunden und Lohnanpassungen halten müssen. Stundenlöhner ohne spezielle Vereinbarungen könnten vorübergehend weniger verdienen, während Festangestellte mit Gehaltszahlung von der Umstellung nicht betroffen sind.






