10 May 2026, 16:01

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Schwarzes und weiße Plakat mit einer Frau in einem weißen Kleid, die ein Baby hält, mit dem Text "Männer geben Frauen Stimmen, um die Kinder zu schützen" oben, das die Themen Frauenrechte und Kinderschutz vermittelt.

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerium plant strengere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Das deutsche Bundesjustizministerium arbeitet an schärferen Vorschriften, um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Im Rahmen der geplanten Reform könnten Familiengerichte gewalttätigen Elternteilen den Kontakt zu ihren Kindern untersagen. Ziel der Maßnahme ist es, weitere Schädigungen zu verhindern und ein sicheres Umfeld für betroffene Familien zu gewährleisten.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Entwurf zur Reform des Familienrechts vorgelegt. Demnach sollen Richter gewalttätige Elternteile vorübergehend oder dauerhaft vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen können – und zwar dann, wenn die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht.

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Bisher müssen Familiengerichte bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren bereits häusliche Gewalt berücksichtigen. Die geplante Reform zielt jedoch darauf ab, diese Regelungen zu verschärfen und klarere Handlungsanweisungen zu schaffen. Die Richter sollen jeden Einzelfall prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit sowie das Risiko wiederholter Gewalt bewerten.

Je nach Lage könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte angeordnet werden. Das Ministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde. Stattdessen sollen die Entscheidungen stets auf Basis der konkreten Umstände des jeweiligen Falls getroffen werden.

Mit der Reform soll der Schutz der Opfer verbessert und sichergestellt werden, dass Kinder frei von Gewalt aufwachsen können. Familiengerichte erhielten damit mehr Befugnisse, den Kontakt zwischen gewalttätigen Elternteilen und ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu unterbinden. Der Entwurf wird derzeit im Rahmen weiterer Änderungen des Familienrechts geprüft.

Quelle