Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant
Moritz HartmannSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Arbeitsweise, Ausbildung und Registrierung von Architekten und Stadtplanern in der Region zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören digitale Verfahren, erweiterte Berufspflichten sowie flexiblere Unternehmensstrukturen für Planungsbüros.
Mit dem neuen Gesetz werden die Aufgabenbereiche von Architekten und Stadtplanern ausgeweitet. Künftig müssen sie in ihren Projekten stärker Aspekte wie Biodiversität, Energieeffizienz und Bürgerbeteiligung berücksichtigen. Diese Ergänzungen spiegeln die wachsenden Anforderungen an eine nachhaltige und partizipative Planung wider.
Auch die Registrierung wird vereinfacht: Fachkräfte können Anträge und Meldungen künftig online einreichen. Damit entfällt bürokratischer Aufwand, und administrative Schritte werden beschleunigt.
Die Ausbildungsprogramme werden ebenfalls angepasst. Sowohl das Studium als auch die Weiterbildung decken künftig mehr Themen ab, darunter Bauplanungsrecht und baurechtliche Vorschriften. Absolventen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen können der Architektenkammer bereits als Junior-Mitglieder beitreten und erhalten so frühzeitig Berufsunterstützung.
Für im Ausland ausgebildete Architekten wird die Anerkennung ihrer Qualifikationen erleichtert: Ihre Abschlüsse können bereits vor dem Umzug nach Deutschland geprüft werden, was den Berufseinstieg beschleunigt. Zudem ermöglicht der Entwurf neue Unternehmensformen wie die GmbH & Co. KG, OHG oder KG und bietet damit mehr Flexibilität bei der Bürogestaltung.
Der Landtag wird die Vorlagen nun beraten. Bei einer Verabschiedung würden die Neuerungen Sachsen-Anhalt an aktuelle Trends der Berufsregulierung anpassen – ähnlich wie bereits in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg geschehen.
Die Änderungen betreffen Registrierung, Ausbildung und Berufspflichten. Sie führen digitale Prozesse ein, erweitern die Ausbildungsanforderungen und ermöglichen eine frühere Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Nach der Verabschiedung werden sie die Arbeitsweise von Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt grundlegend verändern.






